Das bietet die ERGO Incoming-Krankenversicherung:
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die Reiseversicherung u.a. die Kosten für
- medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
- Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Die ERGO Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
- Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
- Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
- Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)
Versicherungssumme: unbegrenzt
Die Reiseunfall-Versicherung im Incoming-Komplettschutz:
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des versicherten Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssummen: Tod EUR 10.000,- / Invalidität EUR 20.000,-
Die Reisehaftpflicht-Versicherung im Incoming-Komplettschutz:
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: EUR 500.000,- pauschal
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 150,- je versicherten Fall bei Sachschäden.
Das sollten Sie wissen beim Kauf einer ERGO Incoming-Versicherung:
Wo ist die Besucher Krankenversicherung gültig?
Diese Besucher Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste gilt für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Österreich, in die Länder der Europäischen Union,
in die Schweiz, Liechtenstein und in die Schengen-Staaten
Welche maximale Aufenthaltsdauer gibt es bei der ERGO Incoming-Versicherung?
Die ERGO Besucher Reiseversicherung gilt für maximal 365 Tage
Wer kann die Versicherung abschließen?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in der EU für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person ist der ausländische Gast,
Antragsteller ist der Gastgeber für einen Gast außerhalb der EU oder der Besucher aus einem EU-Staat
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der ERGO Besucher-Krankenversicherung?
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.
Die Incoming Krankenversicherung erfüllt damit die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Artikel 15 des Visakodex.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Incoming Krankenversicherung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..
Bis wann kann die Besucher-Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Der Abschluss der Incoming Reiseversicherung sollte bereits vor der Einreise des Besuchers
erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Produktinformationen und Versicherungsbedingungen:
Die Produktinformationen für die Besucher Krankenversicherung
Die Produktinformationen für den Incoming Komplettschutz
Die Versicherungsbedingungen für die ERGO
Besucher Krankenversicherung
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Das Angebot der ERGO Incoming Versicherung ist
gleich für den Visum Antrag nutzbar. |
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